Kategorie: Pressemeldungen

  • Beratung für Menschen mit Behinderung

    Kassel – Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist ein Angebot, das sich an Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen, sowie Menschen mit chronischen Erkrankungen richtet, die Fragen zu ihrer Lebenssituation haben. Ziel der Beratung ist es, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern und die Inklusion in der Gesellschaft zu stärken.

    Der Verein „Selbstbestimmt leben in Nordhessen“ bietet seit 2018 eine kostenlose, vertrauliche und unabhängige Beratung an, die von Menschen mit Behinderung und Erfahrung in der Selbsthilfe durchgeführt wird. Der Verein „Selbstbestimmt leben in Nordhessen“ (Slin) ist seit fünf Jahren Beratungsstelle in der Stadt Kassel, Samuel-Beckett-Anlage 6 und auch an verschiedenen Standorten im Landkreis Kassel tätig.

    Die Beratungsstellen können persönlich aufgesucht (Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr, Freitag 9 bis 13 Uhr aufgesucht oder telefonisch unter 05 61/72 88 53 60 kontaktiert werden, sowie per Mail an info@slin-ev.de oder online unter slin-ev.de. Die Beratungsthemen und umfassen unter anderem Fragen zu Leistungen, Rechten, Hilfsmitteln, Wohnen, Arbeit, Bildung, Freizeit und Gesundheit.
    kme

    HNA vom 24.07.2023

  • Neues kostenfreies Beratungsangebot „Selbstbestimmt leben in Nordhessen“ ab sofort im Rathaus Lohfelden

    Petra Willich bietet jeden dritten Montag im Monat Sprechstunde ann

    Ab sofort bietet Diplom-Sozialpädagogin Petra Willich vom Verein „Selbstbestimmt leben in Nordhessen e.V.“, kurz „SliN“ genannt, jeden dritten Montag im Monat von 09:00 bis 12:00 Uhr ein kostenfreies Beratungsangebot für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen im Rathaus Lohfel­den, Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1, Erdgeschoss, Raum 22, an. Petra Willich ist eine sogenannte Peer-Beraterin, das heißt sie hat selbst eine Einschränkung und kann daher Menschen mit Behinderungen auf Augenhöhe und ganz auf ihre indi­viduellen Bedürfnisse abgestimmt, weiterhelfen. Diese Be­ratungsmethode sei besonders effektiv, sagt die Beraterin. Bürgermeister Uwe Jäger hieß die Sozialpädagogin am 13.03. herzlich im Lohfeldener Rathaus willkommen und brachte seine Freude darüber zum Ausdruck, dass Menschen mit Beeinträch­tigungen und chronischen Erkrankungen sowie deren Ange­hörigen ab sofort fachkundig vor Ort weitergeholfen werden könne. Auch für Mitarbeitende von Organisationen, Institutionen und Behörden seien die Beratungen hilfreich, erfuhr der Ver­waltungschef von der Peer-Beraterin. Es werden jedoch keine rechtsverbindlichen Auskünfte gegeben, erklärte Petra Willich, vielmehr werde eine Beratung zur Teilhabe angeboten, so die Beraterin. Dabei sei die Beratung ganzheitlich, unabhängig, par­teilich, vertraulich und kostenlos.

    Der Verein „Selbstbestimmt leben in Nordhessen e.V.“ wurde im Jahr 2016 von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträch­tigungen gegründet. Seit 2018 ist „SliN“ der Träger der „Ergän­zenden Unabhängigen Teilhabe-Beratungsstelle“ für Stadt und Landkreis Kassel. Alle Beraterinnen und Berater sind selbst betroffen und beraten mit fachlichem Wissen und Empathie zu allen Themen rund um Beeinträchtigungen und chronische Er­krankungen. Das Spektrum reicht von „Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?“ bis hin zu „Welche Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben gibt es und wo finde ich sie?“. Für Gespräche nach der Bestätigung einer Beeinträchtigung nehmen sich die Beratenden gern auch etwas mehr Zeit, um die Situation der Klienten zu besprechen und deren Alltag neu zu organisieren.

    Lohfelden Nr. 12/2023

  • Weg zur Selbstbestimmung

    Verein berät Menschen mit Beeinträchtigungen in Lohfelden

    Lohfelden/Kassel/Wolfhagen – Menschen mit sichtbaren und unsichtbaren Beeinträchtigungen und ihre Angehörigen beraten, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Das ist die
    Aufgabe der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. Sie ist ein Angebot des Vereins ,,Selbstbestimmt leben in Nordhessen“ (Slin).
    Der Verein bietet Beratungstermine in Kassel und Wolfhagen für Beeinträchtigte und chronisch Kranke an. Seinen Sitz hat er an der Kasseler Samuel-Beckett-Anlage. Ab jetzt gibt es auch ein Beratungsangebot im Lohfeldener Rathaus.

    Unter anderem helfen die fünf Berater bei Fragen wie „Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?“ und ,,Welche Unterstützungen stehen mir zu?“. Vor allem Fragen zu ihrem
    Job würden viele Menschen mit Beeinträchtigung beschäftigen. Sie beraten aber auch Institutionen und Arbeitgeber.

    Die Berater sind eine erste Anlaufstelle für Betroffene und vor allem Vertrauenspersonen. Das Besondere: Alle Mitarbeiter haben selber eine Beeinträchtigung. Diese sogenannte Peer-Beratung habe
    den Vorteil, dass sich die Berater leichter in die Situation der Hilfesuchenden hineinversetzen können, sagt Geschäftsführerin Petra WilIich, die selbst blind ist.
    ,,Manchmal begleiten wir Betroffene auch zu wichtigen Terminen“, erklärt sie. Die Beratung ist kostenlos sowie unabhängig von Betreuungsdiensten und Leistungsträgern.

    Das Angebot richtet sich an alle Menschen aus dem Landkreis und der Stadt Kassel. ,,Zu allen Beratungsterminen gelangt man barrierefrei“, sagt Petra Willich. Damit sein nicht nur ein Fahrstuhl für
    Rollstuhlfahrer gemeint. Eine Beratung in deutscher Gebärdensprache ist beispielsweise auch möglich.

    Doch nicht nur mit körperlichen Beeinträchtigungen kennen sich Petra Willich und ihre Kollegen aus. ,,Viele Behinderungen sieht man nicht. Psychische Erkrankungen oder Epilepsie zum Beispiel“, erklärt die Geschäftsführerin. Auch in diesem Bereich berate der Verein. ,,Unser Angebot ist gut nachgefragt“, sagt Willich. Insgesamt habe das Team bereits über 1300 Beratungen geführt.

    • In Lohfelden finden die Beratungen von Slin jeden dritten Montag von 9 bis 12 Uhr im Rathaus Lohfelden, Dr. Walter-Lübcke-Platz 1, im Erdgeschossraum 22 statt.

    • In Kassel können Termine unter der Telefonnummer 05 61 / 72 88 53 62 vereinbart werden.

    • Im Wolfhager Rathaus bieten Petra Willich und ihre Kollegen donnerstags von 14 bis 17 Uhr eine Sprechstunde im Rathaus an.

    23.03.2023

  • Förderung trägerübergreifender Budgets tut not

    Kassel (kobinet) Uwe Frevert verfügt mittlerweile über eine jahrzehntelange Erfahrung mit der Selbstorganisation Persönlicher Assistenz als Arbeitgeber seiner Assistent*innen und mit Persönlichen Budgets. Auch in seiner Funktion als Berater der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstelle des Verein Selbstbestimmt leben in Nordhessen (SliN) und als Vorstandsmitglied der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) weiß er um die Möglichkeiten der Persönlichen Assistenz, aber auch, wo der Hase im Pfeffer liegt und immer wieder Probleme auftreten. In seinem Beitrag für die kobinet-nachrichten beschreibt er angesichts der Ziele der neuen Regierungskoalition einige Probleme und Herausforderungen bei der Nutzung von trägerübergreifenden Budgets.

    Bericht von Uwe Frevert

    Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP steht: „Wir werden Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen oder z. B. das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken, abbauen.“ (Mehr Fortschritt wagen – Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP 2021 – 2025, S. 79). Dies bietet die Chance, sich dem Thema nun intensiver zu widmen:

    Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) regt daher an, die folgenden Nachschärfungen zur besseren Nutzung von Persönlichen Budgets zur Sicherung der personellen Hilfe vorzunehmen:

    1. Ermöglichung der bedingungslosen Verantwortungsübernahme durch die behinderten ArbeitgeberInnen

    2. Bemessung der Finanzbudgethöhe an den anerkannten Ausgaben der betreffenden Sachleistung

    3. keine Vorgaben bei der Personalhoheit

    4. keine Vorgaben zu Qualifikation und Vergütung im Rahmen der eigenständigen Budgetorganisation

    5. geordnete Rückführung überschüssiger Finanzmittel an die Kostenträger

    6. Ermöglichung marktgerechter und objektiver Anpassung an die Preisentwicklung

    7. Ermöglichung der Bildung einer marktgerechten Schwankungsreserve

    Der ISL geht es in Anbetracht des Pflegenotstands im Bereich des SGB XI (Pflegeversicherung), aber vor allem auch im Bereich des § 37c SGBV (Intensiv- und Beatmungspflege) um die Förderung und Sicherung des Arbeitgebermodells mit dem Persönlichen Budget. Der Pflegenotstand ist mittlerweile so gravierend, dass Pflegedienste und Krankenkassen (§ 37c SGB V) angelernte Angehörige ehrenamtlich zu jeder Zeit und in vollem Umfang die Verantwortung zur Leistungserbringung tragen lassen. Dabei spielt es für die Krankenkasse meist keine Rolle, ob z. B. ein Tracheostoma bei der mechanischen Beatmung des behinderten Angehörigen vorliegt.

    Aber wenn die behinderte Person als Arbeitgeber*in mit dem Persönlichen Budget die Verantwortung für die eigene Pflege übernehmen will, werden enorm hohe Qualitätsstandards für die selbst gefundenen Assistent*innen und die Gestaltungsfreiheit im Arbeitgebermodell abverlangt. Genügend Praxisbeispiele aus der Beratungsarbeit der EUTB® belegen, dass es hier eher um die Verhinderung des Persönlichen Budgets geht.

    Ohne die ergänzenden Möglichkeiten des Arbeitgebermodells gibt es derzeit kaum Aussicht auf die Milderung des Pflegenotstands. Jede Entlastung durch die Verantwortungsübernahme bei der Selbstorganisation personeller Hilfe sollte ermöglicht und genutzt werden. Viele behinderte Menschen brauchen als Sicherung ihres Lebens mit Beatmung das Arbeitgebermodell, auch wenn es nicht für alle und immer geeignet ist. Die Bedingungen, welche die Krankenkassen der behinderten Person bei der Budgetierung der Intensiv- und Beatmungspflege vorgeben, stehen dem Ziel der vollumfänglichen Verantwortungsübernahme für das eigene behinderte Leben diametral entgegen. Die Vorgaben der Krankenkassen mit Verweis auf das SGB V im Allgemeinen haben nichts mit der Gestaltungsfreit der behinderten Arbeitgeber*innen im Sinne des § 11 (1) Nr.5 SGB V zu tun.

    Bei der Intensiv- und Beatmungspflege gemäß dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) haben wir gesehen, dass die geplante stationäre Unterbringung nur mit viel Mühe und Aufwand zurückgedrängt werden konnte. Hier steht den behinderten Leistungsberechtigten ein Menschenbild gegenüber, das es unmöglich macht, das Problem der Fremdbestimmung und Bevormundung unter Missachtung der UN-Behindertenrechtskonvention von der Tagesordnung zu nehmen. Das Persönliche Budget im SGB IX sollte hier eigentlich entgegensteuern. Leider verfehlen die gesetzlichen Regelungen in § 29 SGB IX mit § 11 (1) Nr.5 SGB V und § 35a SGB XI ihren Auftrag.

    Die Pflegeversicherung ist ein Paradebeispiel für die Fremdbestimmung und die Missachtung der Menschenwürde, da mit dem SGB XI im Privathaushalt die Pflegedienstleitung und nicht die behinderte Person über die Leistungserbringung bestimmt. So erhalten konsequenterweise auch Pflegedienste mit der Sachleistung mehr Geld und verschaffen sich mit dem höheren Anteil der Finanzierung die Kontrolle über behinderte Menschen in ihrem eigenen Privathaushalt. Es ist ein Beispiel der trägerorientierten Leistung und nicht der personenzentrierten Hilfe.

    Wenn ein Pflegedienst Leistungen anbietet, ist der Pflegedienst auch Arbeitgeber der Assistenzkraft, die er mit der Aufgabe betraut, nicht aber der behinderte Mensch selbst, der sich die Pflegeleistung beim Pflegedienst „einkauft“. Das Übernehmen von Eigenverantwortung durch die behinderte Person wird reduziert und von Selbstbestimmung im Sinne von § 2 der Pflegeversicherung kann keine Rede sein, weil die personelle Hilfe gemäß § 71 (1) SGB XI unter ständiger Verantwortung einer Pflegefachkraft zu erbringen ist.

    Besonders bedenklich ist die Aufhebung der Finanzkompetenz des behinderten Menschen, wenn in § 71 (1) SGB XI weiter festgelegt ist, dass Pflegedienste selbständig wirtschaftende Einrichtungen sind. Die behinderten Assistenznehmer*innen können die Verwendung der ihnen eigentlich zustehenden höherwertigen Sachleistung und der damit verbundenen Finanzmittel und vieler weiterer Leistungen der Pflegeversicherung nicht in eigener Verantwortung sicherstellen, sondern sie können sie nur im Rahmen dieser gesetzlichen Einschränkungen erhalten, sprich über anerkannte Pflegedienste. Diese Form der Fremdbestimmung wird auch Fürsorge genannt. Mit der gesetzlichen Vorgabe von Qualitätssicherung wird Fremdbestimmung manifestiert und Eigenständigkeit in der Pflege verhindert.

    In § 77 (1) Satz 4 SGB XI ist festgelegt, dass „anerkannte Pflegekräfte“ (Assistent*innen) nicht bei der behinderten Person selbst beschäftigt sein dürfen und somit für die Finanzierung selbstbeschäftigter Assistent*innen nur noch das geringere pauschale Pflegegeld nach § 37 SGB XI zur Verfügung steht.

    Faktisch ist auch das Persönliche Budget mit der Pflegeversicherung ausgeschlossen: Nach § 35a SGB XI ist die Leistung scheinbar im Sinne des § 29 SGB IX budgetierbar, aber eben nur mit Gutscheinen, die nur bei anerkannten Pflegediensten einlösbar sind. Eine Kontrolle der Finanzen durch behinderte Arbeitgeber*innen im Sinne eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets wird dadurch gesetzlich ad absurdum geführt, wenn die Geldmittel vorher in Coupons getauscht werden müssen.

    Die Streichung der Gutscheinlösung in der Pflegeversicherung durch § 35a SGB XI zur Inanspruchnahme der budgetierten Pflegesachleistung ist in der Behindertenhilfe überfällig. Diese Regelung ist nur ein weiterer Beleg, dass es um die Verhinderung des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets geht. Wie beim SGB V erleben wir auch beim Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen derzeit, dass verstärkt trägerzentrierte Zielvereinbarungen zum Persönlichen Budget vorgeschrieben werden. Der LWV Hessen will, wie die Krankenkassen auch, nur noch standardisierte, vom Träger vorgegebene Zielvereinbarungen beim Persönlichen Budget zulassen. Es geht also nicht nur um einzelne Träger wie die Krankenkasse oder den LWV Hessen, es geht um ein trägerübergreifendes Problem. Der Rückbau des Persönlichen Budgets seit 2004 muss zurückgedrängt werden.

    Es gibt zwei Broschüren, die aufzeigen, dass die trägerübergreifenden Probleme seit langem bekannt sind und die Probleme bis heute nicht ausgeräumt werden konnten:

    BMAS Nr.433: Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets:
    https://www.academia.edu/32148979/Umsetzung_und_Akzeptanz_des_Pers%C3%B6nlichen_Budgets_Endbericht

    und BMAS Nr.416: Prozesskettenanalyse im Bereich „Trägerübergreifendes Persönliches Budget“ und „Gemeinsame Servicestellen“:
    https://lasv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/ANL_RS05_12.pdf

    Die hier beschriebene Materie ist sehr komplex. Aber bereits 2006 gelang die Etablierung einer Musterzielvereinbarung im Rahmen der europäischen Gemeinschaftsinitiative EQUAL II in der Entwicklungspartnerschaft OPEN PATH „Neue Wege zur Integration behinderter Menschen“ über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. In Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) konnte das Zentrum für selbstbestimmtes Leben ZsL® in Kassel dem damaligen Ziel von trägerübergreifenden Persönlichen Budgets, vor allem auch außerhalb der Modellregionen, hervorragend näherkommen. Diese damals erzielten Ergebnisse und Herangehensweisen werden heute leider wieder in Frage gestellt. Das muss verhindert und im Sinne des Koalitionsvertrages muss die Nutzung des Persönlichen Budgets endlich wieder gestärkt statt weiterhin behindert werden.

    kobinet-nachrichten vom 04.02.2022

  • Rot-weiße Strickmützen für mehr Sicherheit

    Kasseler Aktion zum bundesweiten Sehbehindertentag an der Haltestelle Friedenskirche

    Artikel in der HNA vom 08.06.21

  • Kasseler Teilhabeberatung mit digitalen Angeboten

    Kassel (kobinet) Der Verein Selbstbestimmt leben in Nordhessen (SliN) hat seine Beratung in der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie erweitert. Wie bisher schon, berät die Beratungsstelle auch weiterhin per Mail oder Telefon. Nun hat der Verein sein Angebot auch auf eine Beratung per Zoom oder Skype ausgeweitet.

    „Wir alle lernen immer mehr mit den Folgen der Corona-Pandemie zu leben. Manches, das vorher ’nicht ging‘, wird nun möglich gemacht. Und siehe da, es geht! Dabei spielt die Digitalisierung eine große Rolle und macht es auch in der Beratung möglich, dass wir trotz räumlicher Trennung miteinander in Kontakt sein können. Wir vom Team der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung für die Stadt und den Landkreis Kassel arbeiten weitgehend aus dem Homeoffice und können so die Sprechzeiten aufrecht erhalten“, erklärte Petra Willich, Beraterin des Vereins Selbstbestimmt leben in Nordhessen.

    Die Gesundheit der Kund*innen liegt der Beratungsstelle dabei besonders am Herzen und so verzichten die Berater*innen im Moment noch auf persönliche Beratungsgespräche in der Beratungsstelle. „Aber melden Sie sich bei uns und wir richten einen Termin für ein Gespräch in der von Ihnen gewünschten Form ein. Denn auch wenn wir alle jetzt noch viel zu Hause bleiben müssen und noch vieles stillsteht, kommt bestimmt eine Zeit, in der wir alle wieder sicher am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Es wäre also schade ,sich erst dann um die nötige Unterstützung zu kümmern“, betont Petra Willich.

    Sprechzeiten der EUTB des Verein SliN für die Stadt und den Landkreis Kassel sind:
    Montag, Dienstag und Mittwoch 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

    Zu erreichen ist die Beratungsstelle wie folgt:

    E-Mail: Info@SliN-ev.de

    Mirjam Dzionsko Tel.: 0561/72 885-364
    Mirjam.Dzionsko@SliN-ev.de

    Claudia Hessel Tel.: 0561/72 885-361
    Claudia.Hessel@SliN-ev.de

    Uwe Frevert Tel.: 0561/72 885-362
    Uwe.Frevert@SliN-ev.de

    Petra Willich Tel.: 0561/72 885-363
    Petra.Willich@SliN-ev.de

    kobinet-nachrichten vom 08.05.2020

  • „Wir übernehmen eine Lotsenfunktion“

    „2017 stellte der Verein (SliN e.V.) den Antrag, als Träger die Beratungsstelle für die EUTB in Kassel einzurichten – mit Erfolg. Am 1. März 2018 konnten die Berater im Büro in der Samuel-Beckett-Anlage ihre Arbeit aufnehmen. Seit einem Jahr ist das inzwischen vierköpfige Team auch für den Landkreis Kassel zuständig.“

    LWV konkret veröffentlichte in Heft 4/2019 einen Artikel über die Beratungsstelle als Schwerpunkt-Thema.

    „Wir übernehmen eine Lotsenfunktion“. Aus: LWV Konkret 4.2019 (PDF)

  • Beratungspraxis zeigt, Nachbesserungen beim Budget für Arbeit nötig

    Dass die im Sozialgesetzbuch IX mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetz geschaffenen Regelungen zum Budget für Arbeit noch verbesserungsbedürftig sind, zeigt sich auch in der Beratungspraxis der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), wie Uwe Frevert von der Kasseler EUTB des Vereins Selbstbestimmt leben in Nordhessen (SliN) berichtet. Gerade das Thema, dass beim Budget für Arbeit derzeit keine Arbeitslosenbeiträge eingezahlt werden und deshalb nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, bereitet einigen Ratsuchenden Sorgen, die auf keinen Fall zurück in die Werkstatt wollen.

    „Gerade bei unserer Hotline zum Persönlichen Budget, die auch zum Budget für Arbeit berät, kommen immer wieder Fragen zum Budget für Arbeit. Während viele davon erst einmal allgemeiner Natur über die Möglichkeiten des Budgets für Arbeit sind, gibt es immer wieder auch konkrete Fragen“, berichtet Uwe Frevert. Ein Beratungskunde, der in einem Integrationsbetrieb beschäftigt ist, fragte beispielsweise vor kurzem an, ob er nach Beendigung der dortigen Beschäftigung mit dem Budget für Arbeit ein Arbeitslosengeld erhalten kann, bis er eine neue Beschäftigung außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen gefunden hat. Er will unter gar keinen Umständen in die WfbM zurück.

    „Wir mussten ihm leider bestätigen, dass mit dem Budget für Arbeit keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt werden und daher auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Der Kunde arbeitet in Vollzeit in der Reinigungsbranche und fühlt sich dort unterfordert und möchte gerne die Beschäftigung wechseln. Die EUTB klärte ihn auf, dass sowohl eine neue Beschäftigung mit dem Budget für Arbeit eine Option ist, soweit er eine solche findet. Auch eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wäre eine Alternative zur jetzigen Beschäftigung in dem Integrationsbetrieb, wenn er eine solche Arbeit findet. Zudem ermöglicht das Gesetz auch die Beschäftigung bei alternativen Anbietern zur Werkstatt für behinderte Menchen, dort würden meist aber ähnlich geringe Löhne wie in den Werkstätten bezahlt und es gäbe bisher noch wenige solcher Beschäftigungsverhältnisse. Andernfalls muss der Kunde nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit dem Budget für Arbeit wieder zurück in die Werkstatt für behinderte Menschen damit er seinen Krankenversicherungsschutz nicht verliert.

    „Ich hoffe, dass die Bedingungen für das Budget für Arbeit dahingehend weiterentwickelt werden, so dass zukünftig auch Beiträge für die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Dies würde behinderten Menschen, die das Budget für Arbeit nutzen, zukünftig im Falle der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses im Rahmen des Budgets für Arbeit etwas mehr Freiheit geben, nicht wieder in die Werkstatt für behinderte Menschen zurück zu müssen, wenn sie dieses nicht möchten. Dies würde die Wahlmöglichkeiten behinderter Menschen erweitern und ihnen nichtbehinderten Beschäftigten gleichstellen“, erklärte Uwe Frevert.

    Link zur Hotline zum Persönlichen Budget: http://www.isl-ev.de/index.php/aktuelles/projekte/655-beratungshotline-persoenliches-budget?lang=de


    kobinet-nachrichten vom 04.10.2019

  • Beratungsstelle in Wolfhagen und Hofgeismar: Hilfe für selbstbestimmtes Leben

    Der Verein Selbstbestimmt leben in Nordhessen (Slin) bietet Beratungen in Wolfhagen und Hofgeismar an. Hier können Menschen mit Behinderung und deren Angehörige Hilfe finden. In Hofgeismar steht das Angebot aber vor dem Aus.

    Menschen mit Behinderung die Teilhabe am alltäglichen Leben zu ermöglichen, das hat sich der Verein „Selbstbestimmt leben in Nordhessen“ (Slin) auf die Fahne geschrieben. Der Verein hat seinen Sitz an der Kasseler Samuel-Beckett-Anlage, wo er Beratungstermine anbietet. Seit geraumer Zeit gibt es auch offene Sprechstunden in Wolfhagen und Hofgeismar.

    In Raum 1.03 im ersten Stock des Wolfhager Rathauses empfängt Claudia Hessel die Besucher. „Durch einen Aufzug ist der Raum von der Straßenebene aus erreichbar, auch für Menschen mit Gehbeeinträchtigungen“, erklärt sie. Der Standort in der Baunataler Diakonie in Hofgeismar, Petristraße 5, wurde auch nach Gesichtspunkten der Barrierefreiheit ausgewählt.

    An Slin können sich alle Menschen aus der Stadt und dem Kreis Kassel wenden, die eine Behinderung haben, zudem auch deren Angehörige und Mitarbeiter verschiedener Institutionen. Themen in der Beratung sind Barrierefreiheit von Wohnungen, das Stellen von Anträgen, soziale Beratung und Hilfsmittel für den Alltag, erklärt Teilhabeberaterin Petra Willich.

    Das Besondere sei, dass Betroffene Betroffene beraten, erklärt Willich, die selbst blind ist. Diese sogenannte Peer-Beratung habe den Vorteil, dass sich die Berater leichter in die Situation der Hilfesuchenden hineinversetzen können. „Die Beratung ist kostenlos sowie unabhängig von Betreuungsdiensten und Leistungsträgern.“ Am besten sei es, wenn Hilfesuchende zur Beratung kommen, bevor ihre Anträge abgelehnt werden. „Wir können den Antragsstellern bereits beim Ausfüllen und bei der Bewertung helfen.“

    Veranlasst durch die Weitläufigkeit des Landkreises Kassel, habe sich der 2016 gegründete Verein entschieden, in den beiden Altkreisstädten Beratungstermine anzubieten. So können mehr Menschen das Angebot annehmen, heißt es von den Verantwortlichen.

    „In Hofgeismar werden die Sprechstunden leider kaum wahrgenommen“, sagt Willich. Wenn sich dies nicht bessere, könne man das Angebot dort nicht aufrechterhalten. In Wolfhagen sehe es besser aus, dort bestehe eine größere Nachfrage.

    Als Betroffene freuen sich Petra Willich und Claudia Hessel, dass die Bedürfnisse und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mehr in den öffentlichen Fokus gerückt sei.

    „Im Vergleich zu den vergangenen fünfzehn Jahren habe sich viel verbessert“, sagt Willich. Gerade aber in öffentlichen Gebäuden sei noch Nachbesserungsbedarf.

    Barrierefreiheit muss sich noch verbessern

    „Viele denken bei Barrierefreiheit automatisch an Rollstuhlfahrer, dabei müsse man auch Menschen mit anderen Beeinträchtigungen berücksichtigen. Mir als Blinde fällt das immer besonders auf“, sagt sie. Es fehle zum Beispiel an Leitsystemen und Anzeigetafeln in Blindenschrift.

    Die Beratung von Slin findet in Wolfhagen immer am vierten Donnerstag eines Monats von 14 bis 17 Uhr im Rathaus, Burgstraße 33-35, in Raum 1.3 statt. Der Weg dorthin ist ausgeschildert.

    In Hofgeismar können immer am zweiten Freitag eines Monats von 10 bis 13 Uhr in den Räumlichkeiten der Baunataler Diakonie, Petristraße 5, die offenen Sprechstunden bei Mirjam Dzionsko besucht werden. In Kassel können Termine unter der Telefonnummer 0561/72885362 vereinbart werden.

    HNA vom 26.08.2019

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